Verfahrensbeistandschaft
In familiengerichtlichen Verfahren bekommt das minderjährige Kind vom Gericht in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen Verfahrensbeistand gestellt, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.
Als Verfahrensbeiständin nehme ich folgende Aufgaben wahr:
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Ich vertrete die subjektiven (was das Kind möchte) und objektiven (was für das Kind gut ist) Interessen des Kindes
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Ich kommuniziere die Anliegen, Wünsche und Befürchtungen des Kindes
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Ich wirke auf ein kindzentriertes und zügiges Verfahren hin
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Ich führe, falls notwendig, Gespräche mit weiteren Personen aus dem Umfeld des Kindes
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Ich informiere das Kind über das Verfahren, den Ablauf und dessen möglichen Ausgang
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Ich nehme am Gerichtsverfahren teil
Mein Ziel als Verfahrensbeiständin ist es, Lösungsvorschläge mit allen Beteiligten zu erarbeiten und somit eine einvernehmliche Regelung zum Wohle des Kindes zu finden.

"Unsere Kinder sind die Zukunft dieser Welt. Es geht nicht darum, was wir aus ihnen herausholen können. Es geht darum, wie wir sie stärken können."
Jagadish Vasudev